Zusammenfassung: Der BFH erläutert, unter welchen Voraussetzungen Abbruchkosten als aktivierungspflichtige Herstellungskosten zu qualifizieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG; § 6 dEStG
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Zusammenfassung: Der BFH erläutert, unter welchen Voraussetzungen Abbruchkosten als aktivierungspflichtige Herstellungskosten zu qualifizieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG; § 6 dEStG
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