Zusammenfassung: Die Ausgaben, die für die trockenheitsbedingte Tiefergrabung eines Brunnens aufgewendet werden, können nicht als außergewöhnliche Belastung, aber als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 6 EStG 1988
Zusammenfassung: Die Ausgaben, die für die trockenheitsbedingte Tiefergrabung eines Brunnens aufgewendet werden, können nicht als außergewöhnliche Belastung, aber als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 6 EStG 1988