vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neues aus dem Steuer- und SV- Recht - EuGH: Verlegung der Geschäftsleitung aus einem EU-Staat unterliegt nicht der Gesellschaftsteuer

SteuerrechtMMag. Dr. Ernst Marschner, LL. M.FJ 2007, 436 - 437 Heft 12 v. 20.12.2007

Zusammenfassung: Der Autor analysiert die Argumentationslinie des EuGH in der Rs " Ing. Auer", in der der EuGH darlegte, dass für die Verlegung des Sitzes der Geschäftsleitung einer deutschen Kapitalgesellschaft von Deutschland nach Österreich keine Gesellschaftsteuer zu entrichten sei.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!