Zusammenfassung: Die Differenzierung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Schuldgeldzahlungen je nach der Ansässigkeit der jeweiligen Schule widerspricht der passiven Dienstleistungsfreiheit.
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Zusammenfassung: Die Differenzierung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Schuldgeldzahlungen je nach der Ansässigkeit der jeweiligen Schule widerspricht der passiven Dienstleistungsfreiheit.
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