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Rechtspanorama - Kurzfassung aktueller EuGH-Erkenntnisse - Fiskalcharakter von zum Teil an den Staat weiterzuleitenden Notargebühren

SteuerrechtFJ 2007, 412 - 413 Heft 11 v. 1.11.2007

Der EuGH hatte zu entscheiden, ob Notargebühren, die zur Beurkundung einer Kapitalerhöhung anfielen, als verbotene Begleitsteuern zu qualifizieren sind.

EuGH 18.6.2007, Rs C-466/03

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