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Aus der Rechtsprechung des VwGH

SteuerrechtFJ 2006, 341 - 342 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 4 EStG 1988; § 6 Z 1 EStG 1988; § 7 EStG 1988

Die Kosten für den Austausch der Eternitrohre einer Wasserversorgungsanlage können als Erhaltungsaufwand qualifiziert werden, sofern diese Modernisierung die Leitungskapazität nicht beeinflusst.

VwGH 17.05.2006, 2004/04/0080

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