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Aufwendungen für Viagra keine außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtFJ-LS 2006/11FJ-LS 2006, 343 - 344 Heft 9 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Die Ausgaben für Viagra können nicht als steuerliche außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 22 EStG; § 133 Abs 2 ASVG

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