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Aus der Rechtsprechung des VwGH

SteuerrechtFJ 2006, 341 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 23 EStG 1988; § 98 Z 3 EStG 1988; DBA

Für die Feststellung der zeitlichen Dauer einer ständigen Geschäftseinrichtung ist erstrangig die Dispositionsbefugnis und nicht das Ausmaß der tatsächlichen Nutzung maßgeblich.

VwGH 15.02.2006, 2001/13/0319

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