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BMF-Kundmachungen - Großrechnungen und UID

SteuerrechtBMFFJ 2006, 296 Heft 7 und 8 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Das BMF weist auf die verpflichtende Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Großrechnungen mit einem Rechnungsbetrag über 10000 hin.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 Z 2 UStG

Weiterführende Hinweise: BMF, 01.06.2006, 010219/0244-VI/9/2006

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