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Aus der Rechtsprechung des VwGH

SteuerrechtFJ 2006, 102 - 103 Heft 3 v. 1.3.2006

§ 34 Abs 7 Z 1 EStG 1988; § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG

Ausgaben für die Kinderbetreuung können auch bei Berufstätigkeit beider Elternteile nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

VwGH, 21.09.2005, 2002/13/0002

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