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Inlandsbegünstigung für im Ausland als gemeinnützig anerkannte Stiftungen?

EuroparechtFJ 2006, 480 - 482 Heft 12 v. 1.12.2006

Art 43 EG; Art 48 EG; Art 49 EG; Art 56 EG; Art 73b EG-V; Art 73d EG-V

§ 5 Abs 2 Satz 2 dKStG, der steuerliche Begünstigungen für Vermietungserlöse gemeinnütziger Institutionen nur unter der Voraussetzungen eines inländischen (deutschen) Stiftungssitzes oder einer inländischen Geschäftsleitung gewährt, widerspricht der Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit.

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