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Erbschaft als Betriebseinnahme

SteuerrechtFJ 2006, 476 - 477 Heft 12 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Eine einem in der Rechtsform einer GesBR betriebenen Altenheim zugedachte Erbschaft erfordert eine Versteuerung als Betriebseinnahme. Die Aktivierung von Forderungen setzt die Rechtsgültigkeit der Erbseinsetzung voraus.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 EStG; § 5 Abs 1 dEStG; § 249 Abs 1 dHGB

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