Zusammenfassung: Bürgschaftsübernahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers keine Werbungskosten, sondern Kapitalanlage
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG 1988
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Zusammenfassung: Bürgschaftsübernahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers keine Werbungskosten, sondern Kapitalanlage
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG 1988
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