Zusammenfassung: Es kommt zu keiner Aufdeckung stiller Reserven, wenn ein Wirtschaftsgut eines Einzelunternehmens zusammenschlussbedingt in das Sonderbetriebsvermögen überführt wird.
Rechtsgrundlagen: Art IV UmgrStG; § 6 Z 4, 5 EStG 1988; § 12 UmgrStG; § 16 Abs 1 UmgrStG; § 24 Abs 2 UmgrStG,