Zusammenfassung: Rückstellungen für interne Abschlusskosten sind nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 9 EStG 1988; § 5 EStG 1982; § 6 Z 3 EStG 1972
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Zusammenfassung: Rückstellungen für interne Abschlusskosten sind nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 9 EStG 1988; § 5 EStG 1982; § 6 Z 3 EStG 1972
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