Zusammenfassung: Zeitpunkt der Anschaffung ist die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut.
Rechtsgrundlagen: § 4 EStG 1988; § 5 EStG 1988; § 10 EStG 1988
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Zusammenfassung: Zeitpunkt der Anschaffung ist die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut.
Rechtsgrundlagen: § 4 EStG 1988; § 5 EStG 1988; § 10 EStG 1988
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