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Pauschalierungsverordnung 2006

SteuerrechtDr Christian UrbanFJ 2005, 325 - 327 Heft 10 v. 1.10.2005

Zusammenfassung: Über den Übergang von Vollpauschalierung zur Teilpauschalierung in der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft, über den einheitlichen Gewinnprozentsatz von 39% für vollpauschalierte Landwirte und Forstwirte, über Urlaub am Bauernhof, über Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Nichtlandwirten.

Rechtsgrundlagen: BGBl II 258. Verordnung; § LuF PAuschVO

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