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Zustelladressat bei gelöschten Gesellschaften

SteuerrechtDr Gertraude LangheinrichFJ 2004, 302 - 305 Heft 9 v. 1.9.2004

§ 79 BAO

Die Autorin schreibt in ihrem Beitrag "Zustelladressat bei gelöschten Gesellschaften" über die juristische Person und über die teilrechtsfähigen Personengemeinschaften OHG, KG, OEG und KEG.

VwGH 14.05.1991, 91/16/0014

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