§ 285 Abs 6 BAO; § 91 BAO; § 170 BAO; § 171 Abs 1 BAO; § 172 Abs 1 BAO
Im Teil 2 des Beitrages schreiben die Autoren über Ladung von Zeugen, über die Zeugenpflicht und Aussageverweigerungsrechte, über die Verletzung von Zeugenpflichten und geht zum Schluss noch auf das Parteiengehör ein.