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Meldebestimmungen nach § 109a EStG

SteuerrechtDr Wolfgang Berger, Alfred VeiglFJ 2004, 59 - 61 Heft 2 v. 1.2.2004

Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben, über welche Leistungen die Mitteilungspflicht besteht, wann sie unterbleiben kann und die Anwendung der Verordnung bei Vereinen.

Rechtsgrundlagen: BGBl II 2001/417; § 109a EStG

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