Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 12. 9. 2001, 2000/13/0058. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Pensionsabfindungen, kommunalsteuerrechtliche. Zuordnung, Versorgungsbezüge, Ruhe) ein.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs. 2 lit. a KommStG 1993