Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VfGH BeschlussB-1551/01 vom 28.06.2002. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Getränkesteueranlassfallgesetzgebung, Rückzahlungsverlängerung, WAO, 2 Jahre) ein.
Rechtsgrundlagen: § 243 Abs. 2 WAO; § 185 WAO