Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 25. 4. 2002, 2000/15/0139. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Kuraufenthalt, außergewöhnliche Belastung, Erholungsurlaub, Strenger Maßstab, Vorlage eines ärztliches Attestes vor Antritt der Kur, Kuraufenthalt darf nicht Erholungscharakter haben, Kurmäßige Gestaltung) ein.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG 1988