Zusammenfassung: Die FLD legte fest, ob und wann Aufwendungen für eine Wohnung als Sonderausgaben berücksichtigbar sind.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988
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Zusammenfassung: Die FLD legte fest, ob und wann Aufwendungen für eine Wohnung als Sonderausgaben berücksichtigbar sind.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988
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