Zusammenfassung: Der BMF hielt im Erlass fest, dass der Aufwand für einfaches Essen ungekürzt abzugsfähig wäre.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 EStG; § 4 Abs 4 EStG
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Zusammenfassung: Der BMF hielt im Erlass fest, dass der Aufwand für einfaches Essen ungekürzt abzugsfähig wäre.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 EStG; § 4 Abs 4 EStG
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