§ 85 BAO; § 87 BAO; § 89 BAO
Der Beitrag geht eingehend auf den Verkehr zwischen den Abgabenbehörden und den Kunden (Parteien und sonstigen Personen) ein und beleuchtet diese im Lichte der Bestimmungen der BAO und der Judikatur des VwGH.
§ 85 BAO; § 87 BAO; § 89 BAO
Der Beitrag geht eingehend auf den Verkehr zwischen den Abgabenbehörden und den Kunden (Parteien und sonstigen Personen) ein und beleuchtet diese im Lichte der Bestimmungen der BAO und der Judikatur des VwGH.