Zusammenfassung: Der VwGH hält in der Entscheidung fest, dass die Sondervorauszahlung nicht gegen die 6. Richtlinie 77/388/EWG verstößt.
Rechtsgrundlagen: § 21 UStG 1994, 6. EG-Richtlinie 77/388/EWG
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Zusammenfassung: Der VwGH hält in der Entscheidung fest, dass die Sondervorauszahlung nicht gegen die 6. Richtlinie 77/388/EWG verstößt.
Rechtsgrundlagen: § 21 UStG 1994, 6. EG-Richtlinie 77/388/EWG
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