Zusammenfassung: Der BFH ging auf Probleme ein, die entstehen, wenn ein Freiberufler seinen Gewinn für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ermittelt.
Rechtsgrundlagen: § 2, 4 öEStG
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Zusammenfassung: Der BFH ging auf Probleme ein, die entstehen, wenn ein Freiberufler seinen Gewinn für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ermittelt.
Rechtsgrundlagen: § 2, 4 öEStG
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