Zusammenfassung: Die FLD setzte sich mit dem Fall eines Outdoor-Trainers auseinander, der Reiseaufwendungen und Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht hat.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988; § 4 Abs. 5 EStG 1988
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die FLD setzte sich mit dem Fall eines Outdoor-Trainers auseinander, der Reiseaufwendungen und Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht hat.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988; § 4 Abs. 5 EStG 1988
Schlagwörter: