Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 31. 5. 2000, 95/13/0138. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Bei einer Großbank kann idR nicht festgestellt werden, ob die für die Vergabe von Krediten notwendigen Geldmittel aus vorhandenem Eigenkapital oder aus auf dem Kapitalmarkt beschafftem Fremdkapital stammen, Zinsen, Ausreichendes Eigenkapital) ein.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs. 2 KStG 1988