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Anweisung des Pflegschaftsgerichts an den Kinder- und Jugendhilfeträger auf Überwachung anderer Obsorgeträger?

RechtsprechungJudikaturReinhard HuterEF-Z 2025/100EF-Z 2025, 215 - 218 Heft 5 v. 18.8.2025

§§ 178, 181, 204 ABGB; § 107 AußStrG

§ 181 Abs 1 ABGB und § 107 Abs 3 AußStrG ermöglichen keine gerichtliche Anordnung an den nicht obsorgeberechtigten Kinder- und Jugendhilfeträger, er habe die Ausübung der Obsorge durch eine andere Person proaktiv zu überwachen.

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