§§ 143, 191, 194, 197 ABGB; § 82 AußStrG
Eine Adoption unter Verwandten ist unzulässig, wenn die angestrebte Rechtsstellung des Kindes bereits besteht.
Mutterschaft folgt aus der Tatsache der Geburt ohne zusätzlichen Rechtsakt.
§§ 143, 191, 194, 197 ABGB; § 82 AußStrG
Eine Adoption unter Verwandten ist unzulässig, wenn die angestrebte Rechtsstellung des Kindes bereits besteht.
Mutterschaft folgt aus der Tatsache der Geburt ohne zusätzlichen Rechtsakt.
