vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Alternative Veranlagungen in der nachehelichen Aufteilung

BeitragAufsatzMartin MiernickiEF-Z 2025/65EF-Z 2025, 147 - 152 Heft 4 v. 23.6.2025

Alternative Veranlagungen stellen eine diverse Gruppe von Vermögenswerten dar und können als eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse der Aufteilung gem §§ 81 ff EheG unterliegen. Zur Abgrenzung ist grundsätzlich auf den überwiegenden Zweck abzustellen, wobei im Einzelfall auch unkörperliches Gebrauchsvermögen vorliegen kann. § 81 Abs 3 EheG definiert eheliche Ersparnisse entwicklungsoffen und ermöglicht so eine flexible Erfassung verschiedener und innovativer Alternativanlagen; auch faktische Positionen können grundsätzlich erfasst sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!