Seit der Erlassung des ErbRÄG 2015 ist umstritten, wie sich eine Minderung des Pflichtteils auf die Pflichtteilsquoten aller Berechtigten auswirkt. Der vorliegende Beitrag spricht sich für die von vorgeschlagene Methode einer "proportionalen Verteilung" aus: Im Pflichtteil geminderte Kinder sollen stets einen halb so hohen Pflichtteil erhalten wie ebenfalls vorhandene, nicht im Pflichtteil geminderte Kinder.

