§ 187 ABGB; § 79 Abs 2 EO
Es entspricht der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, dass der Domizilelternteil die gerichtliche Besuchsrechtsregelung nicht nach Gutdünken abändern oder Besuchstermine infolge von Kurzurlauben entfallen lassen kann.
4 Ob 51/24i

