vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beweisrechtliche Hotspots im Obsorgeverfahren

RechtsprechungJudikaturReinhard HuterEF-Z 2023/61EF-Z 2023, 139 - 140 Heft 3 v. 20.4.2023

§ 31, 105, 106 AußStrG

Das Pflegschaftsgericht hat im Obsorgeverfahren nicht immer einen Sachverständigen beizuziehen. Erhebungen und fachpsychologische Schlussfolgerungen der Familiengerichtshilfe können im Zusammenhalt mit anderen Beweismitteln eine ausreichende Entscheidungsgrundlage bilden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!