Kann eine schwangere Ehefrau, die das Kind nicht bekommen möchte, ohne Zustimmung ihres Mannes einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen? Oder muss sie in ihre Entscheidung jedenfalls die nachteiligen Folgen einer Verschuldensscheidung miteinfließen lassen, wenn der Versuch einer gemeinsamen Lösung scheitert?
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