Es entspricht stRsp (FN 1) zu Eintragungen im Grundbuch begründenden (Scheidungsfolgen)vergleichen, dass die Vorlage einer "Teilausfertigung" oder eines "Auszugs" des Vergleichs keine ausreichende Eintragungsgrundlage darstellt.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.