§ 189 ABGB; § 104 AußStrG
Das Informationsrecht des nicht mit der Obsorge betrauten Elternteils nach § 189 Abs 1 ABGB beinhaltet ein Recht auf Übermittlung des Ganz- und Halbjahreszeugnisses des Kindes, aber kein Recht auf Informationen über den alltäglichen Schulfortgang oder über jede einzelne Benotung.