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Zeugnisübermittlung an den Vater?

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/105EF-Z 2020, 260 - 262 Heft 6 v. 16.10.2020

§ 189 ABGB; § 104 AußStrG

Das Informationsrecht des nicht mit der Obsorge betrauten Elternteils nach § 189 Abs 1 ABGB beinhaltet ein Recht auf Übermittlung des Ganz- und Halbjahreszeugnisses des Kindes, aber kein Recht auf Informationen über den alltäglichen Schulfortgang oder über jede einzelne Benotung.

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