Stellen wir uns eine "klassische Familie" vor: Ehemann, Ehefrau und zwei gemeinsame Kinder. (FN ) Die Ehefrau bleibt zunächst bei den Kindern zuhause, dann geht sie einer Teilzeitbeschäftigung nach, bei der allerdings nicht das Einkommen im Vordergrund steht. Der Ehemann verdient hingegen sehr gut. Die Familie lebt in einem Einfamilienhaus (Verkehrswert 1 Mio Euro), man hat ein paar Ersparnisse (Euro 200.000,-) und zwei Autos (jeweils Euro 30.000,-). Alles läuft auf den Namen des Ehemanns; er hat ja "schließlich" das Geld verdient. Und jetzt stirbt der Ehemann. Teil 1 des Beitrags beleuchtet dieses Problem und stellt Lösungsmöglichkeiten kraft Gesetzes, im Wege des Erbrechts und qua Vertragsrecht vor, Teil 2 behandelt im folgenden Heft speziell die Möglichkeit einer Gütergemeinschaft.