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Überweisung an das forum conveniens: Ermessenssache

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/84EF-Z 2020, 190 - 191 Heft 4 v. 23.6.2020

Art 8, 15 Brüssel IIa-VO

Art 15 Brüssel IIa-VO ist dahin auszulegen, dass er eine Ausnahme von der in Art 8 Brüssel IIa-VO vorgesehenen allgemeinen Zuständigkeitsregel begründet, wonach die Zuständigkeit der Gerichte der Mitgliedstaaten durch den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes zum Zeitpunkt der Anrufung der Gerichte bestimmt wird.

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