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Zur Urkundeneinheit des fremdhändigen Testaments Zugleich eine Besprechung der E 2 Ob 145/19s und 2 Ob 143/19x (FN 1)

EF Kurz gesagtAufsatzAndreas TschugguelEF-Z 2020/30EF-Z 2020, 71 - 73 Heft 2 v. 20.2.2020

A. Einleitung

Der OGH hat in seiner E 2 Ob 192/17z, (FN 2) die in der Wissenschaft, (FN 3) in der rechtberatenden Praxis und sogar in den Medien für Aufsehen gesorgt hat, ein aus zwei losen Blättern bestehendes - bzw eben gerade nicht bestehendes - fremdhändiges Testaments als formungültig erachtet.

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