§ 597 ABGB aF
War es dem Erbl objektiv möglich, ein fremdhändiges Testament iSv § 579 ABGB aF zu errichten, so kann ein formungültig errichtetes fremdhändiges Testament nicht in ein mündliches Nottestament umgedeutet werden.
§ 597 ABGB aF
War es dem Erbl objektiv möglich, ein fremdhändiges Testament iSv § 579 ABGB aF zu errichten, so kann ein formungültig errichtetes fremdhändiges Testament nicht in ein mündliches Nottestament umgedeutet werden.