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Der lebensgemeinschaftliche Hausbau und seine Probleme

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/155EF-Z 2019, 270 - 274 Heft 6 v. 17.10.2019

§§ 1175, 1180, 1216e ABGB

Aus dem Fehlen einer grundbücherlichen Einverleibung eines Miteigentumsanteils eines GesbR-Gesellschafters kann nicht geschlossen werden, dass eine Liegenschaft lediglich quoad usum in eine GesbR eingebracht worden wäre; auch eine Einbringung quoad sortem ist denkbar.

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