§§ 81 ff EheG
Das österreichische Recht der nachehelichen Vermögensaufteilung enthält keinen gesetzlichen Tatbestand, nach dem ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung "verwirkt" wäre.
1 Ob 38/19y
§§ 81 ff EheG
Das österreichische Recht der nachehelichen Vermögensaufteilung enthält keinen gesetzlichen Tatbestand, nach dem ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung "verwirkt" wäre.
1 Ob 38/19y