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Zur Einleitung eines Hauptverfahrens zwecks Verlängerung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 e EO

Zivilprozessrecht; ExekutionsrechtAufsatzDr. Simon Mair, BScEF-Z 2017/132EF-Z 2017, 252 - 256 Heft 6 v. 17.11.2017

Normen: § 382 e EO; § 391 Abs 2 EO; § 382 b EO

Schlagwörter:

Rechtfertigungsfrist; Fehlen; Verfügungsfrist; Gefährdungstatbestand; Hauptverfahren; Einleitung; Gewaltschutzverfügung; Ehescheidung; Nichtigerklärung; Unterlassungsklagen; Wohnungserhaltungsanspruch; Rechtsposition; Verschlechterung

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