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Der Sonderbedarf im Aufteilungsrecht - § 91 Abs 1 EheG

Rechtsprechung - Ehe und PartnerschaftEherecht; Ehegüterrecht; UnterhaltsrechtDr. Edwin GitschthalerEF-Z 2016/93EF-Z 2016, 197 - 199 Heft 4 v. 15.7.2016

Entscheidung: OGH 25.2.2016, 1 Ob 266/15x

Normen: § 91 Abs 1 EheG

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