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Mythos Schonvermögen - Die Rückkehr zur unentgeltlichen Arbeit des Rechtsanwaltes oder Notars als Sachwalter für Pflegebefohlene, Gerichte und den Sozialstaat?

SachwalterschaftAufsatzMag. Susanne BeckEF-Z 2014/71EF-Z 2014, 117 - 119 Heft 3 v. 1.5.2014

Normen: § 276 Abs 4 ABGB

Schlagwörter:

Entschädigung des Sachwalters; Bemessung; Wohl des Pflegebefohlenen; Gefährdung; Schonvermögen; Umsatzsteuer; Sozialpolitik;

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