Zusammenfassung: Gegenständlich widmet sich die erkennende Instanz der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vater Leistungen seines verunfallten Kindes aus der Familienunfallversicherung beanspruchen kann. Bedarf es der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung?
Rechtsgrundlagen: § 234 ABGB