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Rechtspfleger bestellt Kollisionskuratur

ZivilprozessrechtJudikaturEF-Z 2012/175EF-Z 2012, 285 - 286 Heft 6 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Der OGH stellt mit vorliegender Entscheidung deutlich fest und hinreichend klar, dass die Bestellung eines Kollisionskurators in Unterhaltsangelegenheiten eine Rechtspflegersache ist.

Rechtsgrundlagen: § 19 RPflG; § 140 ABGB; § 271 ABGB

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